Eine A-Prüfer*innen-Lizenz muss alle 2 Jahre verlängert werden. Hierzu muss ein Nachweis erbracht werden, dass
an
einem
qualifizierten Wado-Ryu-Lehrgang im Rahmen des DKV teilgenommen wurde, der als Verlängerung für die Wado-Ryu-
A-Prüfer*innen-Lizenz in der Ausschreibung ausgewiesen wurde („Dieser Lehrgang ist anerkannt für die Verlängerung der A-Prüfer*innen-Lizenz Wado-Ryu im
DKV)“.
Ein Lehrgang wird durch den / die Stilrichtungsreferent*in (Bund) qualifiziert.
Wird die
Lizenz nicht verlängert, wird sie auf „ruhend“ gestellt. Wird die Lizenz zum nächsten
Verlängerungstermin wieder nicht verlängert, erlischt sie. Es kann dann ein neuer Antrag auf
Erteilung
einer A-Prüfer*innen-Lizenz gestellt werden.